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Barrierefreiheit im Internet: Jetzt gilt das neue Gesetz

Immer mehr Dienstleistungen, Einkäufe und Behördengänge finden online statt. Menschen mit Seh-, Hör- oder Motorik-Einschränkungen stoßen dabei jedoch häufig auf technische Hürden. Barrierefreiheit soll genau das verhindern und allen Nutzern den gleichen Zugang ermöglichen.

Seit Ende Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Viele Unternehmerinnen und Unternehmer haben davon gehört, sind aber unsicher, ob sie tatsächlich betroffen sind oder ob ihre Website angepasst werden muss. Das neue Gesetz betrifft nicht nur Behörden, sondern auch viele private Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – also Webseiten, Apps, Online-Shops oder andere digitale Plattformen. Ziel des Gesetzes ist, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – das Internet gleichberechtigt nutzen können.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie, den sogenannten European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Services barrierefrei zu gestalten, wenn sie bestimmten Größen- oder Umsatzgrenzen überschreiten oder in bestimmten Branchen tätig sind. Das bedeutet: Wer Online-Dienstleistungen oder digitale Produkte anbietet, muss sicherstellen, dass sie für alle zugänglich sind – ohne technische oder gestalterische Barrieren.

Was barrierefrei bedeutet

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass eine Website so gestaltet ist, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen. Texte müssen gut lesbar sein, Farben und Kontraste ausreichend deutlich, Inhalte mit Tastatur oder Screenreader bedienbar und Bilder mit kurzen Beschreibungen (sogenannten Alt-Texten) versehen. Auch Videos sollten Untertitel enthalten, und Navigation sowie Formularfelder müssen klar strukturiert und verständlich sein.

Eine barrierefreie Website ist damit nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch ein Zeichen von Professionalität und Kundenfreundlichkeit. Sie erleichtert den Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer, verbessert das Ranking in Suchmaschinen und sorgt für ein besseres Nutzungserlebnis auf allen Geräten.

Wer betroffen ist

Das Gesetz betrifft viele Anbieter digitaler Angebote, zum Beispiel:

  • Online-Shops
  • Banken und Mobilfunkanbieter
  • Ticket- und Buchungssysteme
  • Websites und Apps, über die Kunden etwas bestellen oder Verträge abschließen

Wenn Ihre Website oder App zu diesen Angeboten zählt, sind Sie verpflichtet, sie nach den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes barrierefrei zu gestalten.

Wer ausgenommen ist

Kleine Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind in der Regel von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen. Für viele Handwerksbetriebe, kleine Dienstleister oder Buchhaltungsservices bedeutet das, dass keine unmittelbare Handlungsnotwendigkeit besteht. Trotzdem kann Barrierefreiheit auch in diesen Fällen sinnvoll sein – etwa wenn Sie für öffentliche Auftraggeber arbeiten oder sich positiv von Wettbewerbern abheben möchten.

Im Überblick – wer nicht handeln muss:

Kleine Betriebe sind von der Pflicht ausgenommen, wenn sie

  • weniger als 10 Beschäftigte haben und
  • weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen.

Aber: Wer für öffentliche Auftraggeber oder größere Unternehmen arbeitet, kann trotzdem vertraglich zur Barrierefreiheit verpflichtet sein.

Folgen bei Verstößen

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird von Behörden kontrolliert. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, müssen mit Bußgeldern, Auflagen oder Einschränkungen bei der Nutzung ihrer digitalen Angebote rechnen. Auch Verbraucherinnen und Verbraucher können Verstöße melden. Wer also betroffen ist, sollte nicht abwarten, sondern aktiv prüfen, ob seine Website oder App die Anforderungen erfüllt.

Fazit: Jetzt handeln und prüfen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt bereits. Für Unternehmen, die digitale Angebote bereitstellen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ihre Website zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Aber auch Betriebe, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, profitieren von barrierefreien Websites: Sie sind leichter zugänglich, nutzerfreundlicher und stärken das Vertrauen bei Kunden und Partnern.

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  • ob Ihr Unternehmen unter das Gesetz fällt
  • wie Sie überprüfen können, ob Ihre Webseite den Anforderungen gerecht wird
  • welche Maßnahmen Sie umsetzen sollten
  • und wie Sie Schritt für Schritt Barrieren auf Ihrer Website abbauen können

Das ePaper enthält außerdem eine praktische Checkliste „So machen Sie Ihre Website barrierefrei“ und einen Mustertext, den Sie direkt in Ihre Datenschutzerklärung übernehmen können.

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